Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonowied Vertriebs- und Beratungsgesellschaft für Sonographische Systeme mbH
Gültig ab: 01.11.2025
1. Allgemeines
1.1
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen
der Sonowied Vertriebs- und Beratungsgesellschaft für Sonographische Systeme mbH (im Folgenden: „Sonowied“ oder „wir“ bzw. „uns“) mit unseren Kunden im Rahmen des Online-Vertriebs von sonographischen Systemen und zugehörigen Dienstleistungen. Der Kunde erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Vertrag sowie für alle nzukünftigen Geschäfte mit Sonowied als verbindlich an.
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen sind. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sonowied deren nGeltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt. Ein Schweigen oder eine vorbehaltlose Lieferung durch Sonowied stellt keine Zustimmung dar.
1.2
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen einer Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag (z. B. Auftragsbestätigung, Fristsetzung, Mängelanzeige) bedürfen der Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax). Auch bei Textform ist keine Unterschrift erforderlich. Gesetzliche Formvorschriften und Nachweispflichten, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
2. Angebote, Bestellung, Zustandekommen des Vertrages
2.1
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop der Sonowied Vertriebs- und Beratungsgesellschaft für Sonographische Systeme mbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot durch Bestellung abzugeben. Durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ auf der abschließenden Seite „Warenkorb“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Dies setzt voraus, dass der Kunde zuvor durch Setzen eines Hakens bestätigt hat, die Verkaufsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Der Kunde ist an seine Bestellung für einen Zeitraum von vier (4) Wochen gebunden.
2.2
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Zur Sicherstellung, dass keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, behalten wir uns vor, die Identität des Kunden vor Annahme des Angebots zu prüfen. Da wir keine Verträge mit Verbrauchern abschließen, besteht kein Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB – weder gesetzlich noch vertraglich.
2.3
Ein Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahme zustande, z. B. durch eine Auftragsbestätigung, die Zusendung einer Rechnung oder die Lieferung der Ware. Eine bloße Eingangsbestätigung der Bestellung stellt keine Annahme dar und führt nicht zum Vertragsschluss.
3. Lieferung, Lieferverzug und Annahmeverzug
3.1
Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Angaben zu Lieferfristen im Online-Shop sind unverbindlich. Die verbindliche Lieferfrist wird in der Auftragsbestätigung genannt und stellt eine voraussichtliche Lieferzeit dar.
3.2
Ein Lieferverzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Sollten wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Nichtverfügbarkeit der Leistung), eine verbindliche Lieferfrist nicht einhalten können, informieren wir den Kunden unverzüglich und teilen eine neue voraussichtliche Lieferfrist mit. Ist die Leistung auch innerhalb dieser neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Eine Nichtverfügbarkeit liegt insbesondere bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, höherer Gewalt oder bei fehlender Beschaffungspflicht im Einzelfall vor. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht
nur gemäß Ziffer 12.1 dieser Verkaufsbedingungen.
3.3
Die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 12 sowie unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung, bleiben unberührt.
3.4
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines daraus entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Gleiches gilt, wenn uns nicht mindestens acht (8) Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin eine Finanzierungsbestätigung oder Eintrittserklärung eines von uns akzeptierten Finanzdienstleisters vorliegt.
3.5
Wir sind zu Teillieferungen und Teilberechnungen berechtigt.
3.6
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Produkte abzunehmen.
3.7
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, oder wird der Liefertermin auf Wunsch des Kunden verschoben, sind wir berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Bei einer Verzögerung von mehr als vierzehn (14) Tagen ist der Kunde verpflichtet, den Kaufpreis unverzüglich zu zahlen. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, bei einer Lieferverzögerung von mehr als sechs (6) Monaten die vereinbarten Preise entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (Gesamtindex, Destatis – Statistisches Bundesamt) anzupassen. Grundlage der Preisanpassung ist die prozentuale Veränderung des Index zwischen dem ursprünglich geplanten Lieferzeitpunkt und dem tatsächlichen Lieferzeitpunkt. Weitere Rechte und Ansprüche gemäß diesen Verkaufsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
4. Preise
4.1
Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders vereinbart – einschließlich der Kosten für Verpackung und deren Entsorgung, Fracht, Transportversicherung und Montage. Die Frachtkosten beziehen sich auf die Anlieferung beim Kunden mit üblichen Transportmitteln auf verkehrstypischen Wegen. Die jeweils gültige Umsatzsteuer sowie ggf. anfallende Versicherungssteuer werden gesondert ausgewiesen.
4.2
Sonowied behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise für Produkte entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (Gesamtindex, Destatis – Statistisches Bundesamt) anzupassen, wenn die Lieferung mehr als sechs (6) Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Eine Preiserhöhung ist zulässig, wenn der Index gestiegen ist. Eine Preisermäßigung erfolgt auf Verlangen des Kunden, wenn der Index gesunken ist. Grundlage der Preisanpassung ist die prozentuale Veränderung des Index zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der Lieferung.
5. Versand und Gefahrübernahme
5.1
Alle Sendungen sind bis zum Eintreffen beim Kunden gegen Transportschäden und Transportverlust versichert. Im Schadens- oder Verlustfall ist Sonowied unverzüglich unter Vorlage einer Schadens- bzw. Verlustbestätigung des Transportunternehmens zu informieren. Das beschädigte Gut ist zur Verfügung von Sonowied zu halten.
5.2
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
6. Entsorgung und Betreiberwechsel
6.1
Die Entsorgung der gelieferten Produkte gemäß ElektroG obliegt dem Kunden. Der Kunde verzichtet im Entsorgungsfall auf die Einrede der Verjährung. Sonowied erklärt sich bereit, die Entsorgung auf Kosten des Kunden zu übernehmen. Die Einzelheiten sind gesondert zu vereinbaren.
6.2
Sonowied ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Nachunternehmer einzusetzen.
6.3
Der Kunde verpflichtet sich, Sonowied unverzüglich schriftlich über einen Weiterverkauf, Betreiberwechsel oder die Entsorgung der gelieferten Produkte zu informieren. Dabei sind Modell- und Seriennummer, die Adresse des neuen Betreibers bzw. Empfängers sowie das Datum des Betreiberwechsels oder der Entsorgung anzugeben. Der Kunde verzichtet auch in diesem Zusammenhang auf die Einrede der Verjährung.
7. Rechnungslegung und Zahlung
7.1
Die Zahlung ist jeweils 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.2
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Sonowied behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
7.3
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Sonowied anerkannt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 10.9 dieser Verkaufsbedingungen unberührt.
7.4
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch von Sonowied auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist Sonowied berechtigt, die Leistung zu verweigern und – ggf. nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB).
8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum der Sonowied Vertriebs- und Beratungsgesellschaft für Sonographische Systeme mbH.
8.2
Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte nur mit schriftlicher Zustimmung von Sonowied veräußern, vermieten oder anderweitig darüber verfügen. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3
Gerät der Kunde mit der Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten in Verzug, ist er verpflichtet, Sonowied jederzeit Zugang zu den Produkten zu gewähren und diese auf Verlangen herauszugeben.
8.4
Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte hat der Kunde diese auf den Eigentumsvorbehalt von Sonowied hinzuweisen und Sonowied unverzüglich über den Vorfall zu informieren.
8.5
Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet und ist der Kaufpreis für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte noch nicht vollständig bezahlt, ist Sonowied berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
9. Software
9.1
Für von Sonowied gelieferte Software erhält der Kunde ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die vertraglich vereinbarte Anlage und den vorgesehenen bzw. bei Lieferung vorausgesetzten Zweck.
9.2
Dem Kunden stehen keine Rechte zur Vervielfältigung, Änderung, Bearbeitung oder Unterlizenzierung der Software zu, sofern dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist. Änderungen oder Kombinationen mit anderer Software dürfen nur durch Sonowied oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgen. Kopien sind ausschließlich zur Datensicherung zulässig. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Mehrfachnutzung, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Sonowied. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht zu dekompilieren, nicht in andere Codeformen zu überführen oder anderweitig zu verändern, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend zulässig und die hierfür erforderlichen Informationen wurden von Sonowied nicht auf Anfrage bereitgestellt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Software erhalten und diese vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder andere Schutzrechte dürfen nicht entfernt, verändert oder verdeckt werden.
9.3
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software unter allen Anwendungsbedingungen vollständig fehlerfrei bereitzustellen. Mängel liegen bei Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vor, wobei unerhebliche Abweichungen außer Betracht bleiben.
9.4
Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial übernimmt Sonowied keine Haftung für den Aufwand zur Wiederbeschaffung der Daten.
10. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
10.1
Für die Rechte des Kunden bei Sachmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) sowie Rechte aus gesondert abgegebenen Garantien – insbesondere seitens des Herstellers – bleiben unberührt.
10.2
Für neue und wiederaufgearbeitete Produkte beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche zwölf (12) Monate ab Ablieferung.
10.3
Handelt es sich um ein Bauwerk oder um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist fünf (5) Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (z. B. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB) sowie die gesetzlichen Fristen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
10.4
Für gebrauchte Produkte bestehen keine Gewährleistungsansprüche, es sei denn,
Sonowied oder deren Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt, einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen.
10.5
Grundlage der Mängelhaftung ist die Vereinbarung über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware. Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Vertragsbestandteil sind oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht wurden. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt § 434 Abs. 3 BGB. Öffentliche Äußerungen des Herstellers gehen Aussagen Dritter vor.
10.6
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei unerheblichen Abweichungen von der
vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlicher Abnutzung sowie Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, fehlerhafte bauseitige Voraussetzungen oder äußere Einflüsse entstehen. Gleiches gilt bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern oder bei Eingriffen Dritter ohne schriftliche Zustimmung von Sonowied. Eine Haftung für bekannte oder grob fahrlässig nicht erkannte Mängel (§ 442 BGB) ist ausgeschlossen.
10.7
Der Kunde hat die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) zu erfüllen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Pflichten ist die Mängelhaftung
ausgeschlossen.
10.8
Bei unberechtigter Mängelrüge oder Mangelbeseitigungsverlangen kann Sonowied die dadurch entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass kein Mangel vorliegt.
10.9
Produkte mit Sachmängeln zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs werden nach Wahl von Sonowied unentgeltlich instand gesetzt oder ersetzt. Sonowied kann die Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig machen, wobei der Kunde einen angemessenen Teil zurückbehalten darf.
10.10
Die Nacherfüllung umfasst nicht den Ausbau oder die Entfernung der mangelhaften Sache sowie den Einbau oder die Installation einer mangelfreien Sache, sofern Sonowied ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet war. Ansprüche auf Ersatz entsprechender Kosten bleiben unberührt.
10.11
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten werden bei tatsächlichem Vorliegen eines Mangels gemäß den gesetzlichen Vorschriften und diesen Verkaufsbedingungen von Sonowied getragen bzw. erstattet.
10.12
Nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung oder bei Entbehrlichkeit der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
10.13
Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über digitale Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Schadensersatzansprüche bestehen nur gemäß Ziffer 12.
10.14
Für Vakuumartikel gelten ergänzend die Besonderen Gewährleistungsbedingungen für Vakuumartikel von Sonowied.
11. Schutzrechte, Rechtsmängel
11.1
Für die Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) sowie Rechte aus gesondert abgegebenen Garantien – insbesondere seitens des Herstellers – bleiben unberührt.
11.2
Für die Verjährung gelten die Regelungen gemäß Ziffern 10.2 und 10.3.
11.3
Liegt ein Rechtsmangel vor, wird Sonowied nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder eine Lizenz für den Kunden beschaffen, das betroffene Hard- oder Softwareprodukt entsprechend ändern oder durch ein schutzrechtsfreies Produkt ersetzen.
11.4
Sind die Maßnahmen gemäß Ziffer 11.3 nicht oder nur mit wirtschaftlich unzumutbarem Aufwand durchführbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
11.5
Für weitergehende Ansprüche haftet Sonowied ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 12.
12. Rücktritt, Schadensersatz
12.1
Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Kunden wegen Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, ist nur zulässig, wenn Sonowied diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden – insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB – wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
12.2
Soweit in diesen Verkaufsbedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet Sonowied bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.3
Sonowied haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sonowied nur: a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.4
Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 12.3 gelten auch zugunsten Dritter sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden Sonowied nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Produkts sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.5
Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß dieser Ziffer verjähren innerhalb der für Sachmängel geltenden Fristen gemäß Ziffern 10.2 und 10.3, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es handelt sich um Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus Garantie.
12.6
Die vorstehenden Regelungen führen nicht zu einer Änderung der gesetzlichen Beweislastverteilung zum Nachteil des Kunden.
13. Wiederverwendung aufgearbeiteter Teile
Aus Gründen des Umweltschutzes verwendet Sonowied aufgearbeitete Komponenten in neuen Produkten. Diese Komponenten unterliegen strengen Auswahl- und Qualitätskontrollen und sind neuen Teilen in jeder Hinsicht gleichwertig.
14. Exportkontrolle und Wiederverkauf
14.1
Die Lieferung, der Export oder die Weitergabe von Produkten sowie die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen (z. B. Installation, Wartung, Schulung, Finanzierung) können Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften unterliegen – insbesondere denen der Vereinten Nationen, der EU, des Vereinigten Königreichs und der USA. Wenn die Lieferung oder Leistungserbringung von Genehmigungen abhängt oder durch solche Vorschriften beschränkt oder verboten ist, kann Sonowied die Vertragserfüllung aussetzen, bis eine Genehmigung erteilt wird oder die Beschränkung entfällt.
14.2
Sollte keine Genehmigung erteilt werden oder die Beschränkung fortbestehen, ist Sonowied berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne gegenüber dem Kunden haftbar zu sein. Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Exportvorschriften und Genehmigungen einzuhalten.
14.3
Bei Weitergabe oder Wiederausfuhr der Produkte ist der Kunde verpflichtet, alle relevanten Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten und diese auch gegenüber Dritten durchzusetzen. Der Kunde stellt Sonowied von allen Schäden, Strafen, Bußgeldern, Kosten und sonstigen Haftungen frei, die aus einem Verstoß gegen diese Vorschriften entstehen. Eine Wiederausfuhr in bestimmte Länder ist verboten und darf nur mit vorheriger Genehmigung erfolgen. Der Kunde informiert Sonowied schriftlich über jeden Weiterverkauf oder jede Wiederausfuhr, um die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sicherzustellen – insbesondere im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten.
14.4
Ein Verstoß gegen die Ziffern 14.1 bis 14.3 berechtigt Sonowied zur sofortigen Aussetzung der Vertragserfüllung sowie zur außerordentlichen Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag ohne vorherige Ankündigung. In diesem Fall:
- ist Sonowied nicht verpflichtet, Produkte zu liefern oder weitere Leistungen zu erbringen;
- stellt der Kunde Sonowied von allen daraus resultierenden Schäden, Ansprüchen und Kosten frei;
- behält sich Sonowied alle gesetzlichen und vertraglichen Rechte vor. Die Regelungen dieser Ziffer gelten auch nach Vertragsende fort.
15. Privatsphäre, Datenschutz und Breitband-Internet-Verbindung
15.1
Wenn Sonowied eigenständig personenbezogene Daten verarbeitet, die vom Kunden stammen (z. B. personenbezogene Daten von Mitarbeitenden des Kunden oder anderen natürlichen Personen, die zur Verwaltung der Geschäftsbeziehung und/oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind), erfolgt die Verarbeitung gemäß der Datenschutzerklärung von Sonowied. Diese ist auf Anfrage erhältlich oder wird auf der Website von Sonowied bereitgestellt.
15.2
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Sonowied Informationen zur Sicherheit und Leistung der Produkte verarbeitet, z. B. Protokolldateien oder Geräteparameter, um die Produkte und damit verbundene Dienstleistungen bereitzustellen und – soweit erforderlich – gesetzliche Verpflichtungen als Hersteller von (Medizin-)Produkten zu erfüllen. Dies umfasst insbesondere Vigilanzmaßnahmen, Überwachung nach dem Inverkehrbringen und klinische Bewertungen gemäß geltenden Vorschriften und Normen.
15.3
Verarbeitet Sonowied im Rahmen der Bereitstellung der Produkte personenbezogene Daten im Auftrag und auf Anweisung des Kunden (z. B. Patientendaten oder Daten anderer natürlicher Personen), gilt der in Anhang 1 dieser Verkaufsbedingungen enthaltene Zusatz zur Datenverarbeitung („AVV“). Wurde zwischen den Parteien eine separate Vereinbarung zur Datenverarbeitung geschlossen, die die Bereitstellung der betreffenden Produkte abdeckt, hat diese Vorrang vor dem AVV in Anhang 1. Liegt keine separate Vereinbarung vor, gilt der AVV in Anhang 1.
16. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1
Für diese Verkaufsbedingungen und die gesamte Vertragsbeziehung zwischen Sonowied und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Sonowied in Marl, Deutschland. Dies gilt auch, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Sonowied ist jedoch berechtigt, Klage auch am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Verkaufsbedingungen oder einer vorrangigen Individualvereinbarung sowie am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Zusatz zur Datenverarbeitung (AVV)
1. Dieser Zusatz zur Datenverarbeitung („AVV“) wird zwischen Sonowied und dem Kunden vereinbart. Dieser AVV ist Teil des Vertrages zwischen Sonowied und dem Kunden für die Bereitstellung der Produkte. Der Kunde schließt den AVV in seinem eigenen Namen und, soweit nach geltendem Datenschutzrecht erforderlich, im Namen und im Auftrag seiner verbundenen Unternehmen ab.
2. Dieser AVV gilt, wenn Kundendaten von Sonowied für die Bereitstellung der Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen verarbeitet werden. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass Sonowied im Hinblick auf die Verarbeitung von Kundendaten als Auftragsverarbeiter für den Kunden handelt,
der als Verantwortlicher (oder Auftragsverarbeiter) fungiert. Wenn der Kunde ein Auftragsverarbeiter ist, garantiert er, dass seine Anweisungen und Handlungen in Bezug auf die Kundendaten vom ursprünglichen Verantwortlichen genehmigt
wurden.
3. Gegenstand der Verarbeitung von Kundendaten ist die Bereitstellung der Produkte, wie im Vertrag beschrieben. Die Art der Verarbeitung von Kundendaten umfasst: das Hosting personenbezogener Daten (z. B. Cloud-Angebote) und/oder die Verwaltung, das Management, die Installation, die Konfiguration, die Migration, die Wartung und den Support oder andere Produkte und damit verbundene Dienstleistungen, die die Verarbeitung (z. B. Fernzugriff) von in der Cloud oder in den IT-Systemen des Kunden gespeicherten Kundendaten erfordern. Der Zweck der Datenverarbeitung im Rahmen dieses AVV ist die Bereitstellung der Produkte, wie vom Kunden oder vom ursprünglich Verantwortlichen veranlasst. Zu den Kategorien von Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, gehören alle Personen, deren Daten vom Kunden oder seinen ursprünglich Verantwortlichen im Zusammenhang mit den Produkten oder der Bereitstellung der Produkte an Sonowied übermittelt werden, wie z. B. Patienten, Mitarbeiter des Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und Endbenutzer. Die Kategorien der verarbeiteten Kundendaten können umfassen: Kontakt- und Benutzerinformationen (z. B. Name, E-Mail-Adresse), Systemprotokolldateien mit persönlichen Daten, gesundheitsbezogene Daten sowie andere anwendungsspezifische persönliche Daten, die Benutzer in die Produkte eingeben. Im Verhältnis zwischen Sonowied und dem Kunden wird die Dauer der Datenverarbeitung im Rahmen dieses AVV vom Kunden festgelegt. Vorbehaltlich der Kündigungsklausel dieses AVV verarbeitet Sonowied Kundendaten für die Dauer des Vertrages bzw. die Dauer der Leistungserbringung (einschließlich etwaiger Gewährleistung und Supportleistungen), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Weitere Informationen über die Verarbeitung von Kundendaten können dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Kundendaten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze zu verarbeiten, auch bei der Beschaffung von Kundendaten und bei der Anweisung an Sonowied, Kundendaten zu verarbeiten.
5. Sonowied verarbeitet Kundendaten nur: (i) im Namen und zum Nutzen des Kunden; (ii) gemäß den in diesem AVV dokumentierten Anweisungen des Kunden; (iii) für die Bereitstellung der Produkte; und (iv) in dem Umfang, der durch das für Sonowied geltende Datenschutzgesetz vorgeschrieben ist. Die Parteien sind sich einig, dass dieser AVV und die Verkaufsbedingungen (einschließlich der Anweisungen des Kunden über die entsprechenden Tools, die zur Bedienung der Produkte verwendet werden) die dokumentierten Anweisungen des Kunden bezüglich der Verarbeitung von Kundendaten durch Sonowied darstellen. Alle zusätzlichen oder abweichenden Anweisungen zur Verarbeitung von Kundendaten müssen von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Sonowied stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und alle anderen Personen, die zur Verarbeitung von Kundendaten befugt sind: (i) über die Vertraulichkeit der Kundendaten informiert sind; (ii) nur in dem Maß Zugang zu den Kundendaten haben, wie es für die Bereitstellung der Produkte erforderlich ist; und (iii) sich zur Einhaltung der einschlägigen vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich Vertraulichkeit, Datenschutz und Sicherheit verpflichtet haben. Sonowied ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten zu gewährleisten, wie in der von Sonowied bereitgestellten Sicherheitsdokumentation dargelegt oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart. Sonowied benachrichtigt den Kunden unverzüglich, nachdem Sonowied von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfahren hat, und unterstützt den Kunden angemessen bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten in diesem Zusammenhang.
6. Der Kunde erteilt Sonowied hiermit eine spezielle Genehmigung für die in der Sicherheitsdokumentation aufgeführten Unternehmen („Unterauftragsverarbeiter“) zur Verarbeitung von Kundendaten. Darüber hinaus erteilt der Kunde Sonowied eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung weiterer Unterauftragsverarbeiter, wobei Sonowied für die Einhaltung der Datenschutzpflichten durch Unterauftragsverarbeiter in demselben Umfang haftet, wie wenn Sonowied die Leistungen selbst erbringen würde.
7. Unbeschadet der in Vertrag und AVV festgelegten Datenbeschränkungen weist der Kunde Sonowied an, Kundendaten in jedem Land zu verarbeiten, in dem Sonowied oder seine Unterauftragsverarbeiter Einrichtungen unterhalten, soweit dies für die Bereitstellung der Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen erforderlich ist.
8. Sonowied wird keine Kundendaten an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist erforderlich zur Bereitstellung der Produkte, zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder auf Anordnung einer zuständigen Behörde.
9. Der AVV hat die gleiche Laufzeit wie der Vertrag und gilt bei Verträgen ohne Laufzeit für die Dauer der Leistungserbringung, einschließlich etwaiger Gewährleistung und anderer Dienstleistungen. Nach Beendigung der Bereitstellung der Produkte löscht oder anonymisiert Sonowied Kundendaten gemäß Weisung des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
10. Definitionen:
- Kundendaten: personenbezogene Daten, die Sonowied vom Kunden oder einem ursprünglich Verantwortlichen zur Verfügung gestellt bekommt und im Auftrag des Kunden verarbeitet.
- Verantwortlicher: die natürliche oder juristische Person, die über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet.
- Auftragsverarbeiter: die natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
- Unterauftragsverarbeiter: jeder weitere Auftragsverarbeiter, den Sonowied zur Verarbeitung von Kundendaten beauftragt.